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Rechtsanwalt Bernd Schöning
Verlässlichkeit, Erfahrung, Kompetenz

Mühlenstraße 101 |48703 Stadtlohn
Tel: 02563 9767-0

Mo – Fr: 08:00 – 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Aktuelle Anpassungen aufgrund von COVID-19
Mandanten-Information zum COVID-19-Virus (Corona Virus)
Der Coronavirus hat die Welt fest im Griff, was sich natürlich auch vor Ort auf alle möglichen Geschäfte und Dienstleister auswirkt. Das ist hier für meine Kanzlei nicht anders. Trotzdem kann ich allen Mandanten versichern, dass ein umfassender Plan zur Aufrechterhaltung des Kanzleibetriebs inkl. Notfallmaßnahmen existiert.
Zu Ihrem Schutz, aber auch zum Schutz meiner Mitarbeiterinnen und zur Leistung unseres gemeinsamen Beitrags zur Eindämmung der Verbreitung des Virus möchte ich es so halten, dass Mandantengespräche hier in der Kanzlei auf das Allernotwendigste zurückgeführt werden.
Ich bitte deshalb darum, alles Notwendige zuerst per Telefon mit meinen Mitarbeiterinnen bzw. mir abzuklären. Nur dann, wenn sich ergeben sollte, dass eine persönliche Vorsprache oder ein gemeinsames Durcharbeiten von Unterlagen erforderlich ist, würde ein Besprechungstermin hier in der Kanzlei vereinbart.
Neue Angelegenheiten werden grundsätzlich erst einmal telefonisch angenommen. Das bedeutet, dass Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei sich ein Vollmachtsformular herunterladen können und es postalisch oder eingescannt per E-Mail oder um WhatsApp übersenden können. Gleiches gilt für alle wichtigen Unterlagen, die hier gegebenenfalls in der Kanzlei dann kopiert werden können. Gern können Sie Unterlagen samt einem kurzen Anschreiben unter Angabe Ihrer Wohnanschrift und Telefonnummer auch in den an der Eingangstür vorhandenen Briefkasten einwerfen. Danach erfolgt eine erste Rücksprache.
Sollte währen der üblichen Betriebszeiten zwischen morgens 8:00 Uhr und abends 17:00 Uhr (mit Ausnahme der Mittagspause zwischen 13:00 und 14:00 Uhr) die Kanzlei telefonisch nicht erreichbar sein (bitte mehrfach versuchen 02563 97670), besteht nach 17:00 Uhr die Möglichkeit, mich mobil unter 0172 5229933 zu erreichen. Sollte ich auch dann nicht erreichbar sein, zeichnet mein Mobiltelefon Ihre Mobilfunknummer auf (es sei denn, Sie hätten diese unterdrückt), sodass für mich dann die Möglichkeit besteht, Sie zurückzurufen.
Zurzeit ist es so, dass sämtliche Gerichte bereits terminierte Gerichtstermine absagen. Wann diese Gerichtstermine nachgeholt werden, ist völlig offen. Sie erhalten allerdings automatischeine Benachrichtigung von mir, sollte ein neuer Gerichtstermin angesetzt werden.
Sollten Sie Fragen und/oder Bedenken haben, zögern Sie bitte nicht, mich direkt zu kontaktieren. Meine Mitarbeiterinnen und ich stehen gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund und mit freundlichen Grüßen!
Bernd Schöning, Rechtsanwalt
P.S.: Fragen rund um die Finanzen (Kurzarbeit, Anträge zur Unterstützung von Kredithilfen für Unternehmer, Zuschussanträge, Steuerstundungen) werden von mir gern telefonisch geklärt oder auch für Sie bearbeitet.
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Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Fax 02563 9767-2
zentrale@schoening-rechtsanwalt.de
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