FAQ
Häufig gestellte Fragen
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Unfallstelle absichern, Polizei anrufen.
Meist ist ein Mobiltelefon verfügbar. Schießen Sie Fotos vom Unfallort aus verschiedenen Perspektiven von den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen.
Eigentlich immer. Das sagt selbst der Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Zivilgericht. Und: Der Anwalt kostet zumindest meist für ein erstes Beratungsgespräch nichts. Wenn der oder die Andere den Unfall verursacht hat, übernimmt später sogar die Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerin bzw. des Unfallgegners die Anwaltskosten.
Die übliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Aber: Je schneller man tätig wird, desto besser die Beweislage.
Polizei anrufen und zum Unfallort bitte. Kennzeichen der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners aufschreiben und Fahrzeug fotografieren, wie beim Unfall in Deutschland auch.
Grundsätzlich ja, aber mehr ist immer besser.
Dem Car-Sharing-Anbieter umgehend Bescheid geben.
Zunächst einmal „Nein“. Nur wenn hinterher geklagt werden müsste (meist ist das nicht notwendig), dann wäre sie hilfreich. Ansonsten gibt es noch die Prozesskostenhilfe in Form der Kostenübernahme durch die Staatskasse, wenn tatsächlich geklagt werden muss.
Immer die Polizei informieren, Beweismittel sammeln (Glassplitter vom anderen Kfz oder Lacksplitter) geben Aufschluss über das andere Fahrzeug; eigene Haftpflicht oder Kaskoversicherung informieren, Anwalt einschalten.
Auch dann kann es Erstattungsansprüche geben: Teilkasko, Vollkasko, Fahrerschutzversicherung, Kfz-Unfallversicherung, Schutzbrief des eigenen Kfz; Insassen im Kfz haben eigene Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers des selbstverschuldeten Unfalls.
Nein, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung wehrt alle Schadensersatzforderungen gegen den oder die Fahrerin/Halterin/Eigentümerin ab.
Das kommt darauf an. In der Regel sollte das binnen 6 Wochen spätestens der Fall sein; ansonsten müsste geklagt werden.
Auf keinen Fall sollte man sich an der Unfallstelle mündlich oder schriftlich zu einer Teilschuld bekennen. Das gefährdet sogar den eigenen Versicherungsschutz gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Auch gegenüber der Polizei zum Unfallhergang keine Angaben machen. Das macht man später über den eigenen Anwalt.
Grundsätzlich ja, wenn das nachweisbar ist und auch beziffert werden kann; manchmal hilft auch die eigene Hausratversicherung.