FAQ

 

 Häufig gestellte Fragen 

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Verkehrsrecht
Ich hatte einen Verkehrsunfall. Was muss ich nun als erstes tun?

Unfallstelle absichern, Polizei anrufen.

Wie kann ich nach einem Autounfall am besten Beweise sichern?

Meist ist ein Mobiltelefon verfügbar. Schießen Sie Fotos vom Unfallort aus verschiedenen Perspektiven von den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen.

Wann benötige ich anwaltliche Hilfe?

Eigentlich immer. Das sagt selbst der Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Zivilgericht. Und: Der Anwalt kostet zumindest meist für ein erstes Beratungsgespräch nichts. Wenn der oder die Andere den Unfall verursacht hat, übernimmt später sogar die Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerin bzw. des Unfallgegners die Anwaltskosten.

Wie lange kann ich meine Rechte geltend machen?

Die übliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Aber: Je schneller man tätig wird, desto besser die Beweislage.

Was ist, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet hat?

Polizei anrufen und zum Unfallort bitte. Kennzeichen der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners aufschreiben und Fahrzeug fotografieren, wie beim Unfall in Deutschland auch.

Ich habe vom Unfallgegner nur das Kennzeichen. Genügt das?

Grundsätzlich ja, aber mehr ist immer besser.

Ich bin mit einem Wagen von Car-Sharing gefahren. Worauf muss ich nun zusätzlich achten?

Dem Car-Sharing-Anbieter umgehend Bescheid geben.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, um anwaltliche Hilfe zu bekommen?

Zunächst einmal „Nein“. Nur wenn hinterher geklagt werden müsste (meist ist das nicht notwendig), dann wäre sie hilfreich. Ansonsten gibt es noch die Prozesskostenhilfe in Form der Kostenübernahme durch die Staatskasse, wenn tatsächlich geklagt werden muss.

Was mache ich, wenn sich der Unfallgegner von der Unfallstelle entfernt und ich seine Daten nicht habe?

Immer die Polizei informieren, Beweismittel sammeln (Glassplitter vom anderen Kfz oder Lacksplitter) geben Aufschluss über das andere Fahrzeug; eigene Haftpflicht oder Kaskoversicherung informieren, Anwalt einschalten.

Was ist, wenn der Unfall selbstverschuldet war?

Auch dann kann es Erstattungsansprüche geben: Teilkasko, Vollkasko, Fahrerschutzversicherung, Kfz-Unfallversicherung, Schutzbrief des eigenen Kfz; Insassen im Kfz haben eigene Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers des selbstverschuldeten Unfalls.

Können nach einem Unfall finanzielle Risiken für mich entstehen?

Nein, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung wehrt alle Schadensersatzforderungen gegen den oder die Fahrerin/Halterin/Eigentümerin ab.

Wie lange dauert es, bis ich von der Versicherung des Unfallgegners das Geld erstattet bekomme?

Das kommt darauf an. In der Regel sollte das binnen 6 Wochen spätestens der Fall sein; ansonsten müsste geklagt werden.

Der Autounfall wurde nicht alleine durch den Unfallgegner verursacht, ich habe zumindest eine Teilschuld. Soll ich an der Unfallstelle ein Dokument unterschreiben, in dem ich die Schuld auf mich nehme?

Auf keinen Fall sollte man sich an der Unfallstelle mündlich oder schriftlich zu einer Teilschuld bekennen. Das gefährdet sogar den eigenen Versicherungsschutz gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Auch gegenüber der Polizei zum Unfallhergang keine Angaben machen. Das macht man später über den eigenen Anwalt.

Beim Autounfall wurden auch Gegenstände im Fahrzeug beschädigt. Müssen diese Gegenstände auch vom Unfallgegner ersetzt werden?

Grundsätzlich ja, wenn das nachweisbar ist und auch beziffert werden kann; manchmal hilft auch die eigene Hausratversicherung.

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